Laserklassifizierung

Was wollen wir damit erreichen, einen sicheren Betrieb für Mensch und Maschine!
Damit wird die Laserklasse herab gestuft (Laserklasse 4->Laserklasse 1)

Ziel und Zweck der Klassifizierung:

Das Ziel, das bei der Konstruktion einer Laserschutzeinhausung an oberster Stelle stehen sollte, ist die Gewährleistung eines sicheren Betriebs der fertigen Lasereinrichtung. Und zwar sicher unter allen vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen. Dieses schließt auch den vernünftigerweise hervorsehbaren Fehlgebrauch mit ein (nach DIN EN 60825-1).

Daher müssen Laserschutzeinhausungen immer nach den individuellen Gegebenheiten konstruiert und angepasst werden. Eine universelle Lösung kann es nicht geben. Das heißt, die optimale Lösung muss immer wieder neu ermittelt werden. Um dieses zu erreichen, ist ein breites Fachwissen der einschlägigen Normen und Vorschriften notwendig. Darüber hinaus ist aber auch Wissen und Erfahrung im Umgang mit Laserstrahlung der Klasse 4 erforderlich.

  • Wo liegen die Gefahren bei der Materialbearbeitung mit Laserstrahlung?
  • Welches sind die Gefahrenpunkte an der Lasereinrichtung?
  • Welche Materialien schützen zuverlässig vor der Strahlung des eingesetzten Lasertyps?
  • Welche Sicherheitsabstände sind einzuhalten?
  • Welche Vorkehrungen müssen in Bezug auf Reflexionen getroffen werden?
  • Wie wird die Risikobeurteilung für die Lasereinrichtung durchgeführt (nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)?
  • Welchen Performance Level (Sicherheitslevel) muss die fertige Lasereinrichtung erfüllen und erfüllt sie ihn auch?
  • Sind alle Gefahren beseitigt oder bestehen Restgefahren, auf die hingewiesen werden muss?
  • Ist die Lasereinrichtung so gebaut, dass es in allen verfügbaren Betriebsarten ausgeschlossen ist, dass Personen mit Laserstrahlung, die den erlaubten maximal zulässigen Grenzwert übersteigt, getroffen werden könnten.
  • Welche Warnschilder und Benutzerhinweise werden benötigt?
  • Mit welchen Fehlanwendungen ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen zu rechnen?
  • Wie ist der bestimmungsgemäße Gebrauch definiert?
  • Gibt es Nutzungsbeschränkungen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch?
  • Erfüllt die Lasereinrichtung die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit?
  • Bestehen sekundäre Gefahren (Brand- oder Explosionsgefahr, Stäube oder Gase, Lärm etc.)?